Wärmepumpe 2026: Welche Förderung gibt es in St. Gallen, Graubünden und Liechtenstein?

Kurz gesagt: Bund, Kantone und Gemeinden zahlen 2026 für den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe attraktive Beiträge – aber die Höhe unterscheidet sich erheblich. Im Kanton St. Gallen erhalten Sie für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW thermisch ab CHF 2’800, für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ab CHF 6’000. Im Kanton Graubünden sind bis CHF 15’000 für Luft-Wasser- und bis CHF 50’000 für Sole-Wasser-Anlagen möglich. Liechtenstein zahlt für ein typisches Einfamilienhaus rund CHF 6’350 Landesbeitrag, der von vielen Gemeinden verdoppelt wird – Gesamtförderung in Schaan zum Beispiel rund CHF 12’700. Ergänzend kommt die schweizweite Klimaprämie für Mehrfamilienhäuser. In diesem Beitrag finden Sie die exakten Förderbeträge, drei Rechenbeispiele und die Antragstipps unserer Heizungsplaner.

Warum die Förderung 2026 besonders attraktiv ist

Drei Entwicklungen machen 2026 zum besonders günstigen Zeitfenster für den Heizungsersatz:

1. Das Impulsprogramm im Kanton St. Gallen: Für die Jahre 2025 und 2026 zahlt der Kanton vorübergehend 30 Prozent höhere Förderbeiträge für grössere Anlagen und Wohnblöcke. Dieser Bonus wurde explizit als Umsetzungsanreiz eingeführt und ist zeitlich befristet.

2. Die laufenden kantonalen Programme: Sowohl St. Gallen, Graubünden als auch Liechtenstein haben für die Jahre 2025 bis 2030 stabile Förderbudgets gesichert. Die Programme werden aber jährlich angepasst – wer früh handelt, kennt die heutigen Beträge und vermeidet das Risiko künftiger Kürzungen.

3. Die Steuerseite: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 entfallen die Steuerabzüge für energetische Sanierungen auf Bundesebene. Wer Förderung und Steuerabzug kombinieren will, muss bis Ende 2028 saniert haben. Bei einer typischen Investition von CHF 40’000 ergibt sich die maximale Ersparnis aus drei Komponenten: Förderung (rund CHF 4’000 bis CHF 15’000 je nach Region), Steuerabzug (rund CHF 10’000 bis CHF 15’000 je nach Einkommen) und tiefere Betriebskosten (über 20 Jahre rund CHF 30’000 bis CHF 60’000 gegenüber einer Ölheizung).

Förderung im Kanton St. Gallen

Das kantonale Förderprogramm wird durch die Energieagentur St. Gallen GmbH abgewickelt. Die Beiträge basieren auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2025) und gelten verbindlich für die Jahre 2025 bis 2030.

Luft-Wasser-Wärmepumpe (Ersatz fossile oder Elektroheizung)

  • Thermische Leistung bis 20 kW: CHF 2’800 Grundbeitrag
  • Thermische Leistung über 20 kW: CHF 1’600 plus CHF 60 je kWth

Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Ersatz fossile oder Elektroheizung)

  • Thermische Leistung bis 20 kW: CHF 6’000 Grundbeitrag
  • Thermische Leistung über 20 kW bis 70 kW: CHF 2’400 plus CHF 180 je kWth

Zusatzleistungen

  • Anlagezertifikat WPSM (Wärmepumpen-System-Modul) für Anlagen bis 15 kW: vom Kanton übernommen, für Bauherrschaft kostenlos
  • Förderung für Messgeräte zur Effizienzkontrolle: CHF 1’500 (Voraussetzung: Eintrag im “Wärmepumpen-Cockpit”)
  • Umsetzungsanreiz “Gebäudemodernisierung mit Konzept”: CHF 2’500 bis CHF 5’000 je nach Gebäudekategorie

Wichtige Voraussetzungen im Kanton SG

  • Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
  • Anlage muss sich im Kanton St. Gallen befinden und in einem bestehenden Gebäude installiert sein
  • Für Anlagen bis 15 kW thermisch: zwingend ein nach WPSM zugelassenes Systemmodul
  • Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen: Lärmschutznachweis gemäss FWS-Vorgaben (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III)
  • Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen: Bohrfirma mit Gütesiegel Erdwärmesonden, Bewilligung des Kantons erforderlich
  • Bivalente Systeme mit fossiler Zusatzheizung (Hybrid-Wärmepumpen) sind nicht förderberechtigt
  • Beitragszusicherung ist zwei Jahre gültig

Impulsprogramm 2025 und 2026
Für grössere Anlagen und Wohnblöcke werden im Kanton St. Gallen befristet 30 Prozent höhere Förderbeiträge ausgerichtet. Das ist ein zeitlich begrenzter Bonus, der voraussichtlich nach 2026 wegfällt.

Gemeindebeiträge
Einzelne SG-Gemeinden zahlen zusätzliche kommunale Beiträge zur kantonalen Förderung. Eine flächendeckende Übersicht gibt es nicht – wir prüfen das im Rahmen der Beratung individuell für Ihre Gemeinde.

Förderung im Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden hat das eigenständigste und für grössere Anlagen attraktivste Programm in der Region. Die Beiträge werden durch das Amt für Energie und Verkehr Graubünden verwaltet und basieren auf dem Bündner Energiegesetz (BEG).

Wärmepumpenanlagen (Ersatz fossile oder Elektroheizung)

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: maximal CHF 15’000
  • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: maximal CHF 50’000

Die effektive Höhe wird projektbezogen berechnet anhand von Gebäudegrösse, Heizleistung und Energiebezugsfläche. Bei einem typischen Einfamilienhaus liegt der Beitrag in der Praxis deutlich unter den Maximalbeträgen – die konkrete Berechnung ist über das Portal www.energie.gr.ch möglich.

Maximale Beitragshöhen pro Kategorie im Kanton GR

  • Massnahmen an der Gebäudehülle: max. CHF 100’000
  • Massnahmen an haustechnischen Anlagen (inkl. Wärmepumpen): max. CHF 200’000
  • Thermische Solaranlagen und Wärmepumpenboiler: max. CHF 50’000

Wichtige Voraussetzungen im Kanton GR

  • Beitragsgesuch zwingend vor Baubeginn einreichen, sonst kein Anspruch
  • Anlage muss sich in einem bestehenden Gebäude (älter als 5 Jahre) befinden
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7,3 Grad Celsius gefördert (wichtig in Höhenlagen!)
  • Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen: Bohrfirma mit Gütesiegel Erdwärmesonden zwingend
  • Mindestens 75 Prozent der Heizleistung müssen mit erneuerbarer Energie erbracht werden
  • Massnahmen sind innerhalb von 2 Jahren auszuführen, einmalige Verlängerung um 1 Jahr möglich
  • Beitragsgesuch zuerst online über energie.gr.ch erfassen, dann unterschriebene Dokumente in Papierform einreichen
  • Maximal 50 Prozent der Projektaufwendungen werden gedeckt

Hinweis Höhenlage
Die Bedingung “Jahresmitteltemperatur über 7,3 Grad Celsius” schliesst einige Höhengemeinden im Kanton Graubünden für Luft-Wasser-Wärmepumpen aus. Davos, Lenzerheide oder Klosters fallen meist nicht in den Förderbereich – hier kommen Sole-Wasser-Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme-Anschlüsse als Alternative in Frage.

Förderung im Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein hat zusammen mit den Gemeinden ein besonders attraktives Modell. Das Land zahlt einen pauschalierten Grundbeitrag, viele Gemeinden verdoppeln diesen. Verwaltet wird die Förderung durch die Energiefachstelle (Amt für Volkswirtschaft).

Landesförderung für Wärmepumpen (EBF bis 500 m²)

  • Luft-Wärmepumpe: CHF 6’352 pauschal
  • Höhere Beträge für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie für grössere Objekte (EBF über 500 m²)

Die exakte Höhe lässt sich mit dem offiziellen Fördertool unter energiebündel.li berechnen.

Gemeindeförderung als Verdopplung
Viele Gemeinden verdoppeln die Landesförderung bis zu definierten Höchstgrenzen. Ein konkretes Beispiel aus der offiziellen Energiefachstelle:

Beispielhaus in Schaan, EBF bis 500 m², Luft-Wärmepumpe
Landesförderung: CHF 6’352
Gemeindeförderung Schaan: CHF 6’352 (Verdopplung)
Gesamtförderung: CHF 12’704

Wichtig: Jede Gemeinde hat eigene Sätze und Bedingungen. Vaduz, Triesen, Balzers, Gamprin, Schaan, Triesenberg, Eschen, Mauren und die übrigen Gemeinden des Fürstentums sollten individuell geprüft werden. Wir kennen die aktuellen Sätze und übernehmen die Antragstellung.

Wichtige Voraussetzungen im FL

  • Mit dem Bau muss bis zur Förderzusage gewartet werden
  • Antragstellung in Papierform an die Energiefachstelle
  • Bewilligungen der Wärmepumpe und allenfalls zusätzlicher Vorschriften (Gestaltungsplan, Überbauungsplan) müssen vorliegen
  • Bei mehr als 500 m² EBF: nachvollziehbare Berechnung mit Grundrissen M 1:100
  • Einige Gemeinden verlangen einen eigenen Antrag zusätzlich zur Landesförderung

Bundesweite Klimaprämie als Ergänzung

Ergänzend zu den kantonalen Programmen gibt es die schweizweite Klimaprämie von Energie Zukunft Schweiz. Sie unterstützt den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme.

Klimaprämie kurz erklärt

  • Höhe: rund 18 Rappen pro Kilowattstunde eingesparte fossile Energie (entspricht rund CHF 1.80 pro Liter eingespartem Heizöl)
  • Faustregel: rund CHF 360 pro Kilowatt Heizleistung bei einer korrekt dimensionierten Anlage und 2’000 Vollstunden

Für Mehrfamilienhäuser ist die Klimaprämie ein erheblicher zusätzlicher Hebel und sollte parallel zur kantonalen Förderung beantragt werden.

Drei Rechenbeispiele aus der Region

Konkrete Zahlen aus der Praxis – jeweils Einfamilienhaus mit Ölheizung-Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit rund 12 kW thermischer Leistung. Alle Zahlen sind illustrative Richtwerte und keine verbindliche Offerte.


Beispiel A:
Einfamilienhaus in Mels (Kanton SG)

Beispiel B:
Einfamilienhaus in Chur (Kanton GR)

Beispiel C:
Einfamilienhaus in Schaan (FL)
Investition Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Demontage Ölheizung: CHF 42’000Investition Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Demontage Ölheizung: CHF 42’000 Investition Luft-Wärmepumpe inkl. Demontage Ölheizung: CHF 42’000 
Kantonale Förderung (Grundbeitrag bis 20 kW): CHF 2’800Kantonale Förderung (objektbezogen, Richtwert für 12 kW): rund CHF 5’000 bis CHF 8’000Landesförderung: CHF 6’352
Allfällige Gemeindeförderung: variabel, hier 0 angenommen Gemeindeförderung Schaan (Verdopplung): CHF 6’352
Total Förderung: CHF 2’800Total Förderung: ca. CHF 6’000 (Mittelwert)Total Förderung: CHF 12’704
Netto-Investition: CHF 39’200Netto-Investition: CHF 36’000Netto-Investition: CHF 29’296

Wie die Beispiele zeigen, kann die Region einen Unterschied von mehr als CHF 10’000 ausmachen. In Liechtenstein ist die Förderung besonders attraktiv – das gleicht das Verbot fossiler Heizungen finanziell aus. Im Kanton Graubünden hängt der Beitrag stark vom konkreten Projekt ab. Im Kanton St. Gallen kompensiert dafür meist der Steuerabzug die etwas tiefere Förderung.

So beantragen Sie die Förderung richtig

Drei Regeln, die in allen drei Regionen gelten und über Erfolg oder Misserfolg entscheiden:

Regel 1 – Antrag immer vor Baubeginn einreichen. Das ist die wichtigste Regel. In allen drei Regionen führt ein vorzeitiger Baubeginn dazu, dass die Förderung verfällt. Nachträgliche Anträge werden konsequent abgelehnt. Es reicht nicht, den Antrag “ungefähr gleichzeitig” einzureichen – warten Sie immer die Beitragszusicherung ab oder lassen Sie sich den vorzeitigen Baubeginn schriftlich bewilligen.

Regel 2 – Vollständige Unterlagen einreichen. Die typischen Stolpersteine sind: fehlender Lärmschutznachweis bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, fehlende WPSM-Bestätigung bei Anlagen bis 15 kW, fehlende Erdwärmesonden-Berechnung nach SIA 384/6, fehlendes Prinzipschema der Hydraulik. Wir prüfen Ihre Unterlagen vor der Einreichung und sparen Ihnen so Wochen Wartezeit.

Regel 3 – Fristen einhalten. Die Beitragszusicherung ist zeitlich befristet: in SG zwei Jahre, in GR ebenfalls zwei Jahre mit einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Wer die Frist verpasst, verliert die Zusage automatisch. Bei Liefer- oder Bauverzögerungen unbedingt vor Fristablauf bei der zuständigen Stelle einen Verlängerungsantrag stellen.

Ablauf der Antragstellung

  1. Beratungstermin mit Schenk Bruhin, technische Auslegung der Anlage
  2. Offerte mit Förderungsberechnung
  3. Online-Erfassung des Förderantrags im jeweiligen Kantonsportal
  4. Unterschriftenformular und Beilagen in Papierform einreichen
  5. Beitragszusicherung abwarten (vier bis acht Wochen)
  6. Bestellung, Lieferung, Installation
  7. Meldung Projektabschluss mit Beilagen einreichen
  8. Auszahlung des Förderbeitrags (typischerweise zwei bis vier Monate nach Abschluss)

Häufige Fragen

Ja, im Grundsatz schon – aber mit Obergrenze. In allen drei Regionen darf die kombinierte Förderung aus Bund, Kanton, Gemeinde und allenfalls Energieversorger nicht mehr als 50 Prozent der Investitionskosten betragen. Wer mehr beantragt, bekommt nur den Maximalbetrag ausbezahlt. Die Klimaprämie kann zur kantonalen Förderung dazukommen – allerdings nur bei Mehrfamilienhäusern.

Das ist kein Problem. Die Beitragszusicherung ist ein Maximalbetrag, abhängig vom Anlagentyp und der Leistung – nicht von den effektiven Kosten. Solange die Anlage gleich oder leistungsfähiger ausgeführt wird, bleibt der Förderbeitrag bestehen. Achtung: Wenn die Anlage anders gebaut wird als beantragt (kleinere Leistung, anderer Typ), muss das vor der Ausführung mit der Förderstelle abgestimmt werden.

Insgesamt sechs bis zwölf Monate. Die Beitragszusicherung kommt typischerweise vier bis acht Wochen nach Einreichung. Dann folgen Bestellung und Installation (zwei bis sechs Monate). Nach der Schlussmeldung dauert die Prüfung und Auszahlung zwei bis vier Monate.

Nein. In allen drei Regionen ist nur der Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas) oder einer Elektroheizung durch eine neue Wärmepumpe förderberechtigt. Der Ersatz “Wärmepumpe zu Wärmepumpe” ist nicht gefördert.

Im Kanton St. Gallen ist das für Anlagen bis 15 kW thermisch zwingend. Im Kanton Graubünden und in Liechtenstein gilt ähnliches – die Anlage muss in jedem Fall den Stand der Technik einhalten und ein nationales oder internationales Gütesiegel führen. Schenk Bruhin verbaut ausschliesslich zertifizierte Anlagen.

Im Kanton St. Gallen ja, aber nur unter der Auflage, dass die Anlage über eine Fernsteuerung der Raumlufttemperatur verfügt (mindestens zwei Temperaturstufen pro Wohneinheit, Steuerung über Fernmeldedienste). In Graubünden und Liechtenstein sind die Bedingungen ähnlich.

Drei Klassiker: Erstens, mit dem Bau wurde schon begonnen, bevor die Beitragszusicherung vorlag. Zweitens, die Unterlagen waren unvollständig (besonders Lärmschutznachweis und WPSM-Bestätigung). Drittens, die Anlage entspricht nicht den technischen Mindestanforderungen (zu tiefe Effizienzwerte, falscher Systemtyp, ungenügende Wärmepumpen-Auslegung). Mit professioneller Vorbereitung lässt sich das alles vermeiden.

Ja. Die Programme werden jedes Jahr im Detail angepasst – mal zu höheren Beträgen, mal zu strengeren Bedingungen. Die Beträge in diesem Beitrag entsprechen dem Stand Mai 2026. Für eine verbindliche Berechnung Ihres konkreten Projekts erstellen wir Ihnen gerne eine aktuelle Übersicht.

So gehen Sie jetzt vor

Drei konkrete nächste Schritte:

Erstens: Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Vor-Ort-Beratung. Wir kommen vorbei, schauen uns Ihre Situation an und erstellen Ihnen eine individuelle Berechnung mit allen kombinierbaren Förderungen.

Zweitens: Planen Sie früh. Vom Beratungsgespräch bis zur fertigen Wärmepumpe vergehen typischerweise sechs bis neun Monate – inklusive Förderantrag und Lieferzeiten. Wer im Frühjahr startet, hat die neue Anlage im Herbst in Betrieb und kann die Steuerabzüge des laufenden Jahres voll nutzen.

Drittens: Kombinieren Sie. Förderung plus Steuerabzug plus tiefere Betriebskosten – die volle Wirkung ergibt sich erst, wenn alle drei Hebel ineinandergreifen. Wir rechnen Ihnen das transparent durch.

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